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In welchem Fall darf ein Babysitter oder eine Nanny auf Rechnung arbeiten?

Ist Ihr Babysitter oder Ihre Nanny selbstständig tätig, können Sie die erbrachte Leistung über eine Rechnung vergüten und müssen Ihre Betreuungsperson nicht anmelden.

Um Rechnungen auszustellen, muss die Betreuungsperson unter eigenem Namen, auf eigene Rechnung am Markt sichtbar sein und einen Gewerbeschein besitzen. Eine regelmäßige Tätigkeit für mehrere Stammkunden hingegen reicht für eine Selbstständigkeit nicht aus.

Sind Sie unsicher, ob Ihre Betreuungsperson tatsächlich selbstständig ist, lassen Sie sich unbedingt beim ersten Engagement die Gewerbeberechtigung und den Versicherungsnachweis vorlegen.