Beschäftigen Sie nur eine Person geringfügig mit einem Lohn von bis zu 551,10 Euro im Monat im Jahr 2025, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Eine Steuer (Dienstgeberabgabe) wird jedoch fällig, wenn
Sollte die Betreuungsperson selbstständig sein, so fallen keine Steuern für Sie an.