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Brauche ich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit der Betreuungsperson?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich nicht verpflichtend. Es macht jedoch auf jeden Fall Sinn, alle getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten, z.B. über die anfallenden Tätigkeiten, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Lohn, Arbeitszeit und Kündigungsfrist.