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Muss ich meinen Babysitter oder meine Nanny bei der Öster­reichische ­Gesund­heits­kasse anmelden?

Reguläre Anstellung
Solange die Geringfügigkeitsgrenze (551,10 € im Monat im Jahr 2025) nicht überschritten wird, sind Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihren Babysitter oder Ihre Nanny bei der Österreichischen Gesundheitskasse anzumelden. Falls die Geringfügigkeitsgrenze aber überschritten wird, müssen Sie Ihre Betreuungsperson bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmelden.
So ist sie im Ernstfall vor den negativen Folgen von Invalidität, Erwerbsausfall und Arbeitslosigkeit geschützt.

Selbstständige Babysitter und Nannys
Einen selbstständigen Babysitter oder eine selbstständige Nanny müssen Sie nicht anmelden.