Sie müssen nur dann einen Dienstnehmerbeitrag an die Gesundheitskasse leisten, wenn
- Sie mehrere geringfügige Beschäftigungen ausüben, die zusammen die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (551,10 Euro im Monat im Jahr 2025)
- oder wenn Sie neben einer geringfügigen Beschäftigung noch ein vollversichertes Dienstverhältnis haben
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier: Geringfügige Beschäftigung