Nein, für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihren Babysitter nicht anmelden. Was die Versicherung angeht, gibt es zwei Punkte, die Sie beachten sollten:
- Ihr Babysitter arbeitet auf selbstständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus. In diesem Fall ist der Babysitter selbst versichert.
- Der Babysitter wird auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung über einen Dienstleistungsscheck bezahlt. Die Unfallversicherung ist im Dienstleistungsscheck bereits enthalten. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.