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Muss ich einen Babysitter auch für einen einmaligen Einsatz versichern und abrechnen?

Nein, für einen einmaligen Einsatz müssen Sie Ihren Babysitter nicht anmelden. Was die Versicherung angeht, gibt es zwei Punkte, die Sie beachten sollten:

  1. Ihr Babysitter arbeitet auf selbstständiger Basis und stellt Ihnen eine Rechnung aus. In diesem Fall ist der Babysitter selbst versichert.
  2. Der Babysitter wird auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung über einen Dienstleistungsscheck bezahlt. Die Unfallversicherung ist im Dienstleistungsscheck bereits enthalten. Für Sie fallen keine weiteren Kosten an.